Sehschule

In Zusammenarbeit mit der Orthoptistin Dagmar Wurm M. A. werden in unserer Sehschule Kinder jeden Alters, häufig im Rahmen des Mutter-Kind Passes, untersucht. Bei auffälliger Anamnese erfolgt die Untersuchung aber auch schon im ersten Lebensjahr.

Es werden Bewegungsstörungen der Augen (Schielen mit und ohne Doppelbildern), Augenzittern, Sehschwäche und alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder untersucht und bei Bedarf behandelt.

Bei erworbenen Doppelbildern oder Problemen mit nicht behandelten kindlichen Sehstörungen findet auch der Erwachsene den Weg in die Sehschule.


Kinderaugen - Rechtzeitiges Handeln ist ganz wichtig!

Kinderaugen – gutes Sehen ist keine Selbstverständlichkeit

Achten Sie auf die Augen Ihres Kindes – eine übersehene Anomalie kann zu einer unwiederbringlichen Beeinträchtigung in der Entwicklung der Sehleistung und damit auch der Allgemeinentwicklung Ihres Kindes führen - Ihr Kind wird es Ihnen später danken!

Daher ist rechtzeitiges Handeln ist ganz wichtig! So sollte zum Beispiel eine drohende Sehschwäche möglichst in den ersten vier Lebensjahren therapiert werden, denn mit fortschreitendem Alter wird es bedeutend schwieriger und ab dem 10. Lebensjahr nahezu unmöglich. Je früher mit einer entsprechenden Therapie begonnen wird, umso rascher und erfolgreicher wird sie sein – verlieren sie also keine wertvolle Zeit!

Die Sehentwicklung ist eine Leistung des Gehirns und wird in den ersten Lebensjahren weitgehend abgeschlossen. Eine Operation in späteren Jahren kann eine Sehschwäche (nicht erlernte Sehfähigkeit) nicht mehr ausgleichen!

Eine reduzierte Sehentwicklung führt auch zu einer verzögerten Allgemeinentwicklung!

Das Ausbleiben einer entsprechenden Therapie kann für Ihr Kind auch langfristige Folgen haben:
  • Lern- und Konzentrationsprobleme
  • Einschränkung in der Berufswahl, z.B. durch eine reduzierte Sehleistung oder durch ein fehlendes räumliches Sehen
  • Probleme bei der Konzentration und verminderte Belastbarkeit bei Arbeiten am Bildschirm
  • Schwerwiegende Sehbehinderung bei Verlust des „guten“ Auges (z. B. durch Verletzungen)
  • Soziale Probleme durch kosmetisch auffälliges Schielen


Wann muss mein Kind zum Augenarzt?

Der Mutter-Kind-Pass

Die beiden im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungstermine (10. bis 14. Lebensmonat und 22. bis 26. Lebensmonat) sind oft nicht ausreichend. Da die ersten Lebensjahre für die Entwicklung der kindlichen Sehleistung besonders wichtig sind, ist folgender Kontrollrhythmus empfehlenswert:

  • Im ersten Lebensjahr (bei Auffälligkeiten in der Anamnese, siehe unten)
  • Erste Mutter-Kind-Pass Untersuchung (10. bis 14. Lebensmonat)
  • Zweite Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22. bis 26. Lebensmonat)
  • 3. bis 4. Lebensjahr: subjektive Tests können schon sicherer durchgeführt werden
  • 5. bis 6. Lebensjahr: als Vorbereitung für den Schuleintritt

Bei Auffälligkeiten und bei erforderlicher Therapie können häufigere Untersuchungen notwendig werden.

Wichtig: Die schlechte Sehleistung eines, manchmal auch beider Augen bleibt den Eltern oft verborgen!

Eine besondere Dringlichkeit den Augenarzt aufzusuchen liegt vor, wenn folgende Auffälligkeiten bestehen:
  • Fehlender Blickkontakt etwa ab der 4. bis 6. Lebenswoche
  • Risikokind – z.B. Frühgeburt
  • Verzögerte Allgemeinentwicklung
  • Augenerkrankungen in der Familie
  • Augenzittern oder Schielen (gelegentlich oder ständig)
  • Hornhauttrübungen
  • Grau-weißlich erscheinende Pupillen
  • Veränderung in der Stellung der Lider


Der Erwachsene findet den Weg in die Sehschule

..., wenn

  • ein unbehandeltes Schielen aus der Kindheit Probleme bereitet (z.B. eine zunehmende Schielstellung)
  • ein verstecktes Schielen dekompensiert (Doppelbilder, Augenschmerzen, Konzentrationsstörungen ...)
  • plötzlich Doppelbilder auftreten (Schlaganfall, Schilddrüsenerkrankungen, Augenmuskelentzündungen, neurologische Erkrankungen ...)


Die Untersuchung von Kindern

Die Untersuchung von Kindern braucht Erfahrung und eine besondere Zuwendung und ist in jedem Lebensalter möglich. Auch in den ersten Lebenswochen können Sehfehler (Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher diagnostiziert werden.

Die Untersuchung von Kindern braucht Erfahrung und eine besondere Zuwendung und ist in jedem Lebensalter möglich. Auch in den ersten Lebenswochen können Sehfehler (Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit) oder andere Anomalien der Augen sicher diagnostiziert werden.


Orthoptische Untersuchung

Sehtest
Die Untersuchung umfasst in der Regel folgende Schritte:
  • Sehtest (mit geeigneten Testverfahren ab dem 1. Lebensjahr möglich)
  • Abdecktest (zur Untersuchung des manifesten oder versteckten Schielens)
  • Prüfung der Beweglichkeit der Augen
  • Prüfung der beidäugigen und der räumlichen Wahrnehmung
  • Kontrolle der zentralen Fixation
  • Objektive Bestimmung des Sehfehlers (Skiaskopie)
  • Durchleuchtungstest zum Aufdecken von Hornhaut- und Linsentrübungen
  • Augenhintergrunduntersuchung bei erweiterter Pupille
  • Klinische Untersuchung des äußeren Auges (ev. an der Spaltlampe)
Das "Eintropfen" (Skiaskopie)

Cyclopentolat Augentropfen erweitern die Pupille und verhindern die Akkomodation der Linse.

Unter diesen Voraussetzungen kann mittels Skiaskopie eine exakte Bestimmung des Sehfehlers in jedem Lebensalter auch ohne Mitarbeit des Untersuchten durchgeführt werden.

Für die Verordnung einer Brille beim Kind ist die Durchführung der Skiaskopie unerlässlich!

Die Erweiterung der Pupille hält ca. 24-36 Stunden an. In dieser Zeit ist die Lesefähigkeit beeinträchtigt.


Augenerkrankungen von Kindern

Ein- oder beidseitige Sehschwäche (Amblyopie)

Eine Sehschwäche droht bei:

  • Sehfehlern eines oder beider Augen
  • Schielstellung der Augen (das schielende Auge wird unterdrückt und in seiner Entwicklung behindert)
  • Bewegungsstörungen der Augen
  • Augenzittern
  • Angeborenen Linsentrübungen (Grauer Star)
  • Angeborenen Augendruckerhöhungen mit Zerstörung des Sehnerven (Grüner Star)
  • Trübungen der Hornhaut
  • Tumoren des Auges, der Augenlider und der Augenhöhle
  • Fehlstellung der Lider mit teilweiser oder vollständiger Abdeckung eines Auges

Einige dieser Erkrankungen werden bereits von den Eltern entdeckt, andere bedürfen einer eingehenden Untersuchung durch den Augenarzt!

Schielen

Unter Schielen versteht man einen Stellungsfehler der Augen, wobei nur ein Auge auf das fixierte Objekt gerichtet ist, während das andere Auge abweicht. In der Folge kann es zum Auftreten von Doppelbildern kommen (erworbenes Schielen beim Erwachsenen, kindliches Spätschielen) oder der Seheindruck eines Auges wird unterdrückt. Es droht eine Sehschwäche des von der gemeinsamen Sehachse abweichenden, zur Vermeidung von Doppelbildern unterdrückten Auges (frühkindliches Schielen).

Kindliches Schielen kann auftreten bei:

  • Familiärer Veranlagung
  • Risikofaktoren in der Schwangerschaft oder während der Geburt
  • Allgemeiner Schwächung des Körpers (z.B. Infektionskrankheiten)
  • Fehlen der notwendigen Brille
  • Organischen Augenveränderungen (Hornhaut- oder Linsentrübungen, Tumoren oder Stellungsfehlern der Lider ...)


Die Behandlung der Sehschwäche und des Schielens

... ist bei konsequenter Durchführung meist einfach und sehr erfolgreich:

  • Brillenverordnung: nur mit einem exakten Ausgleich eines Sehfehlers (Brille) kann das kindliche Auge das Sehen erlernen
  • Prismenverordnung: dient zum Ausgleich einer Schielstellung der Augen und damit der Vermeidung von Doppelbildern oder ermöglicht die Entwicklung des beidäugigen Sehens (Stereosehen)
  • Ein- oder wechselseitiges Verkleben der Augen: zur gezielten Förderung eines Auges
  • In manchen Fällen wird eine Schiel-Operation erforderlich

Innenschielen rechts

Therapie der Sehschwäche

Brillenkorrektur


Das Berufsbild der Orthoptistin

Der Beruf der Orthoptistin gehört zu den gehobenen medizin-technischen Berufen. Die Ausbildung wird an einer Fachhochschule in Salzburg oder Wien absolviert.

Die Tätigkeit der Orthoptistin besteht in der Prävention, der Diagnostik und Therapie von Sehstörungen des Einzelauges sowie von Störungen im Zusammenwirken beider Augen, wie dem angeborenen oder erworbenen Schielen nach Unfällen oder Krankheiten. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die optische Rehabilitation schwer Sehbehinderter, z.B. durch Anpassung vergrößernder Sehhilfen.

Für genauere Informationen zum Berufsbild besuchen Sie auch die Homepage des Verbandes der Diplomierten Orthoptistinnen und Orthoptisten Österreichs: www.orthoptik.at.